Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Vermietung und damit zusammenhängende Dienstleistungen von Ton-, Beleuchtungs-, Bühnentechnik und dazugehöriges Zubehör.
Stand: 26.03.2026
§1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge über die Vermietung und/oder damit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen von Ton-, Beleuchtungs- und Bühnentechnik sowie deren Zubehör zwischen:
Jan Wolzenburg VT
Inhaber: Jan Wolzenburg
Obergockeshohl 12
58762 Altena
(nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden. - Abweichende AGB des Kunden finden nur Anwendung, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§2 Vertragsschluss
- Alle Angebote sind unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung des Anbieters; spätestens jedoch mit Übergabe der Mietsache oder Erbringung einer beauftragten Dienstleistung zustande.
- Technische Daten, Maße und Abbildungen sind unverbindliche Beschreibungen.
- Gebühren und sonstige Kosten, die mit der Erfüllung behördlicher Auflagen zusammenhängen, gehen zu Lasten des Kunden.
- Der Anbieter handelt als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
§3 Mietdauer und Gefahrübergang
- Der Anbieter erfüllt durch Bereitstellung am Geschäftssitz, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Bei Selbstabholung durch den Kunden geht die Gefahr des Verlustes, Diebstahls oder der Beschädigung mit Übergabe an den Kunden über.
- Bei Lieferung durch den Anbieter gehen diesen Gefahren nach Übergabe am Zielort an den Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen über.
- Die Mietzeit endet mit der vollständigen Rückgabe der Mietsache. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt und sind gesondert geltend zu machen.
- Bei verspäteter Rückgabe ist eine Nutzungsentschädigung in Höhe des vereinbarten Tagesmietpreises zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§4 Zahlungsbedingungen und Kaution
- Die Zahlungsbedingungen aus der jeweiligen Auftragsbestätigung gelten.
- Der Anbieter ist berechtigt, Vorkasse oder eine angemessene Kaution zu verlangen.
- Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis.
- Der Anbieter ist berechtigt, offene Forderungen mit der Kaution zu verrechnen.
- Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten (9 Prozentpunkte für Unternehmen) über den Basissatz p.a. zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§5 Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet:
• die Mietsache fachgerecht zu behandeln
• ausschließlich geeignete Stromanschlüsse zu verwenden
• sämtliche Sicherheitsvorschriften einzuhalten
• die Technik vor Witterung, Feuchtigkeit, Staub und Überlastung zu schützen
• die Mietsache gegen Diebstahl zu sichern - Der Kunde hat die Mietsache entsprechend den vom Anbieter mitgeteilten technischen Vorgaben zu verwenden.
- Soweit die Mietsache nicht ausdrücklich für den Outdoor-Einsatz vorgesehen ist, darf sie nur mit ausreichendem Witterungsschutz verwendet werden.
- Der Kunde hat Störungen oder Schäden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, in Textform (z. B. per E-Mail) anzuzeigen.
- Bei Pfändung oder Zugriff Dritter hat der Kunde unverzüglich zu informieren.
- Der Kunde trägt das Risiko der Eignung der Mietsache für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck, sofern der Anbieter keine ausdrückliche Zusicherung abgegeben hat.
§5a Weitervermietung und Nutzungsüberlassung an Dritte
- Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitervermietung, Untervermietung oder sonstige Überlassung der Mietsache an Dritte ist dem Kunden grundsätzlich untersagt.
- Eine Nutzung durch Dritte ist nur im Rahmen der vereinbarten Veranstaltung zulässig, sofern der Kunde die tatsächliche Kontrolle über die Mietsache behält.
- Eine weitergehende Überlassung an Dritte bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
- Im Falle eines Verstoßes ist der Anbieter berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen.
§6 Haftung des Kunden
- Der Kunde haftet für Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit entstehen, sofern diese aus seinem Verantwortungsbereich stammen oder auf einer schuldhaften Verletzung seiner Obhuts- oder Sorgfaltspflichten beruhen.
- Bei Verlust oder Totalschaden schuldet der Kunde den Verkehrswert der Mietsache zum Zeitpunkt des Schadenseintritts. Maßgeblich ist der am Markt erzielbare Wiederverkaufswert für eine vergleichbare, gleichwertige und gleich alte Mietsache.
- Reparaturen dürfen ausschließlich durch den Anbieter erfolgen.
- Der Kunde haftet für das Verhalten von Personen, deren er sich zur Durchführung der Veranstaltung bedient oder denen er den Zugang zur Mietsache ermöglicht.
- Der Abschluss einer Veranstalter- oder Equipmentversicherung wird dringend empfohlen.
§7 Untersuchungspflicht und Beweislast
- Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache bei Übergabe auf offensichtliche Mängel und Vollständigkeit zu überprüfen.
- Festgestellte Mängel sind im Übergabeprotokoll zu dokumentieren.
- Unterzeichnet der Kunde das Übergabeprotokoll ohne Beanstandungen, gilt dies als Indiz dafür, dass keine offensichtlichen Mängel vorlagen.
- Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen.
§8 Haftung des Anbieters
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Veranstaltungsabbruch oder Folgeschäden ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.
- Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die auf ungeeignete oder fehlerhafte Stromversorgung am Veranstaltungsort zurückzuführen sind, sofern der Anbieter die fehlerhafte Stromversorgung nicht zu vertreten hat.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus übernommenen Garantien bleibt unberührt.
§9 Stornierung
- Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Anbieter.
- Im Falle des Rücktritts durch den Kunden ist der Kunde verpflichtet, folgenden pauschalierten Schadensersatz zu zahlen:
• bis 8 Wochen vor Mietbeginn: 20 %
• bis 4 Wochen: 40 %
• bis 2 Wochen: 60 %
• bis 3 Tage: 80 %
• danach oder bei Nichtabholung: 90 % - Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§10 Höhere Gewalt
- Bei höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Stromausfall), die der Anbieter nicht zu vertreten hat und die die Erfüllung des Vertrages wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen. Bereits gezahlte Entgelte werden erstattet.
§11 Eigentum
- Die Mietsache bleibt uneingeschränkt Eigentum des Anbieters.
§12 Gerichtsstand
- Es gilt deutsches Recht.
- Die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen für Verbraucher bleiben unberührt.
§13 Weitervermietung durch den Anbieter / Fremdmaterial
- Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages ganz oder teilweise auf Material von Dritten (Subunternehmern/Vermietern) zurückzugreifen und dieses im Rahmen des Vertragsverhältnisses an den Kunden weiterzuvermieten.
- Für dieses Fremdmaterial gelten gegenüber dem Kunden ebenfalls die Bestimmungen dieser AGB, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
- Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden nicht für Ausfälle, Mängel oder Schäden, es sei denn, dem Anbieter fällt ein Auswahl- oder Überwachungsverschulden zur Last.
- Der Kunde haftet im Schadensfall auch gegenüber dem Anbieter für Schäden am Fremdmaterial in dem Umfang, in dem der Anbieter aufgrund des Verhaltens des Kunden gegenüber dem Vorvermieter haftet.
- Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden im Schadensfall Ansprüche des Vorvermieters abzutreten oder diese im eigenen Namen geltend zu machen.